In der Zulassungs- und Ersteinschreibungsentscheidung werden Bewerbungsanträge gelistet. Hierbei wird unterschieden zwischen Anträgen zur Zulassung (Zulassungsentscheidung) und Anträgen zur Immatrikulation (Ersteinschreibungsentscheidung). In der Regel folgt zuerst der Antrag auf Zulassung und im folgenden der Antrag auf Immatrikulation. Eine Ausnahme bilden hier die zulassungsfreien Bachelor-Studiengänge: Diese Anträge landen direkt in der Ersteinschreibungsentscheidung.
Der Prozess bzw. die Bearbeitung einer Entscheidung kann an zwei Status erkannt werden, dem sog. Entscheidungsstatus (Systemstatus) und dem Zusätzlichen Status (Benutzerstatus). Hierbei ist primär der Entscheidungsstatus ausschlaggebend, der zusätzliche Status spielt eine Rolle bei der fachlichen Beurteilung von Entscheidungen - z. B. bei Bewerbungen in ein höheres Fachsemester oder bei Master-Auswahlkommissionen. Die einzelnen Status und deren Kombinationen werden nachfolgend im Detail erläutert.
In Kürze: Die Reihenfolge der Status ist wie folgt, beginnend mit der Zulassungsentscheidung:
Danach muss der Bewerber einen Antrag auf Immatrikulation stellen, der in der Ersteinschreibungsentscheidung eingeht:
Daneben gibt es noch weitere Status, in denen sich Entscheidungen befinden können:
In den folgenden Situationen wird der zusätzliche Status in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt. Dieser dokumentiert das Ergebnis der fachlichen Prüfung und ist maßgeblich für die weitere Bearbeitung der Zulassung.
Beide Rollen haben Zugriff auf die Zulassungsentscheidung, können Entscheidungen für Ihre zugeordneten Studiengänge sehen und dort den Zusätzlichen Status setzen. Fachverantwortliche dürfen jedoch nicht den finalen zusätzlichen Status „Fachlich positiv geprüft“ oder „Fachlich negativ geprüft“ setzen - das obliegt nur dem Fachentscheider.
Nähere Informationen zu dieser Thematik sind im entsprechenden Microsoft Teams-Team zu finden: SIM Fachverantwortliche/-entscheider htw saar