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Erläuterungen zur Zulassungs- und Ersteinschreibungsentscheidung
In der Zulassungs- und Ersteinschreibungsentscheidung werden Bewerbungsanträge gelistet. Hierbei wird unterschieden zwischen Anträgen zur Zulassung (Zulassungsentscheidung) und Anträgen zur Immatrikulation (Ersteinschreibungsentscheidung). In der Regel folgt zuerst der Antrag auf Zulassung und im folgenden der Antrag auf Immatrikulation. Eine Ausnahme bilden hier die zulassungsfreien Bachelor-Studiengänge: Diese Anträge landen direkt in der Ersteinschreibungsentscheidung.
Entscheidungsstatus und Zusätzlicher Status
Der Prozess bzw. die Bearbeitung einer Entscheidung kann an zwei Status erkannt werden, dem sog. Entscheidungsstatus (Systemstatus) und dem Zusätzlichen Status (Benutzerstatus). Hierbei ist primär der Entscheidungsstatus ausschlaggebend, der zusätzliche Status spielt eine Rolle bei der fachlichen Beurteilung von Entscheidungen - z. B. bei Bewerbungen in ein höheres Fachsemester oder bei Master-Auswahlkommissionen. Die einzelnen Status und deren Kombinationen werden nachfolgend im Detail erläutert.
Reihenfolge der Status im Entscheidungsprozess
In Kürze: Die Reihenfolge der Status ist wie folgt, beginnend mit der Zulassungsentscheidung:
- „Zu prüfen“: Die Entscheidung ist eingegangen und wird von der Sachbearbeitung formal geprüft
- „Gültig“: Alle Dokumente und Angaben sind geprüft und korrekt, ein Zulassungsangebot kann ausgesprochen werden
- „Zulassungsangebot liegt vor“: Ein Zulassungsangebot wurde dem Bewerber ausgesprochen und ein entsprechender Zulassungsbescheid übermittelt
- „Zugelassen“: Der Bewerber hat das Zulassungsangebot angenommen
Danach muss der Bewerber einen Antrag auf Immatrikulation stellen, der in der Ersteinschreibungsentscheidung eingeht:
- „Zu prüfen“: Die Entscheidung ist eingegangen und wird von der Sachbearbeitung formal geprüft
- „Gültig“: Alle Dokumente und Angaben sind geprüft und korrekt, warten auf Eingang der KV-Meldung und/oder Ausgleich des Semesterbeitrags
- „Freigegeben“: Bewerber ist vollständig immatrikuliert und erhält damit den Studierendenstatus
Daneben gibt es noch weitere Status, in denen sich Entscheidungen befinden können:
- „Vorläufig ausgeschlossen“: Eingereichte Dokumente sind nicht vollständig oder fehlerhaft und müssen erneut zur Prüfung eingereicht werden
- „Zurückgezogen“: Die Entscheidung wurde vom Bewerber selbstständig zurückgezogen
- „Ausgeschlossen“: Der Bewerber erhielt im aktuellen Verfahren keine Zulassung und damit einen entsprechenden Ablehnungsbescheid
- „Auf Rangliste“: Der Bewerber befindet sich aktuell im laufenden Zulassungsverfahren auf einem Ranglistenplatz.
In den folgenden Situationen wird der zusätzliche Status in der Zulassungsentscheidung berücksichtigt. Dieser dokumentiert das Ergebnis der fachlichen Prüfung und ist maßgeblich für die weitere Bearbeitung der Zulassung.
- Bei Bewerbungen für ein höheres Fachsemester und für Master-Studiengänge: Liegt die Entscheidung „Formal positiv geprüft“ vor, wird die Bewerbung dem Fachentscheider (in der Regel dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses/der Master-Auswahlkommission) zur fachlichen Prüfung bereitgestellt. Nach Abschluss der fachlichen Prüfung setzt der Fachentscheider den zusätzlichen Status „Fachlich positiv geprüft“ oder „Fachlich negativ geprüft“.
- Die Zusätzlichen Status für Immatrikulationsentscheidungen sind i.d.R. nicht relevant.
Was muss ich als Fachentscheider/Fachverantwortlicher tun?
Beide Rollen haben Zugriff auf die Zulassungsentscheidung, können Entscheidungen für Ihre zugeordneten Studiengänge sehen und dort den Zusätzlichen Status setzen. Fachverantwortliche dürfen jedoch nicht den finalen zusätzlichen Status „Fachlich positiv geprüft“ oder „Fachlich negativ geprüft“ setzen - das obliegt nur dem Fachentscheider.
Nähere Informationen zu dieser Thematik sind im entsprechenden Microsoft Teams-Team zu finden: SIM Fachverantwortliche/-entscheider htw saar